Verpackungsverordnung
Soweit Verpackungen in den Verkehr gebracht werden, die noch nicht in einem Rücknahmesystem registriert sind, besteht für Händler die Pflicht, einem solchen Rücknahmesystem beizutreten. In diesem Fall entfällt eine Belehrungspflicht über die Rücknahme von Verpackungen auf der Internetseite.Sollte unklar sein, ob die verwendeten Verpackungen registriert sind, empfehlen wir dringend dem Beitritt in ein entsprechendes Rücknahmesystem.
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